Plötzlich 18 – und dann? Was sich alles ändert, wenn das Kind mit Behinderung volljährig wird
Plötzlich 18 – und dann?
Was sich alles ändert, wenn das Kind mit Behinderung volljährig wird
Wenn Jugendliche volljährig werden, gelten plötzlich zahlreiche neue Rechte und Pflichten. Diese können nicht nur sie überfordern, denn wenn der junge Mensch körperliche, kognitive oder psychische Behinderungen hat, sind die Eltern weiterhin gefragt. Sie sollten sich rechtzeitig kümmern, damit der Übergang gut vonstattengeht.
Einer der wichtigsten Punkt ist, dass mit der Volljährigkeit das elterliche Sorgerecht endet. Bei der Klärung der rechtlichen Betreuungssituation geht es um folgende Bereiche: Vermögenssorge, Personensorge und Gesundheitssorge, die unabhängig voneinander vergeben werden können. Dazu erfolgt im Vorfeld eine Begutachtung, die auch als Hausbesuch möglich ist. Das Betreuungsgericht trifft anschließend die Entscheidung und händigt den entsprechenden Ausweis aus.
Der Antrag auf Grundsicherung kann mit dem 18. Geburtstag gestellt werden, wenn das Kind dauerhaft nicht voll erwerbsfähig ist. Dieser Fall liegt vor, wenn eine Person unter normalen Bedingungen nur täglich weniger als drei Stunden arbeiten kann. Erwachsene, die in einer Werkstätte für Menschen mit Behinderung (WfMmB) angestellt sind oder einen Förder- und Betreuungsplatz (FUB) haben, können ebenfalls Grundsicherung beziehen.
Die meisten Kinder mit Behinderung werden in einem SPZ (Sozialpädiatrischen Zentrum) betreut, allerdings nur bis zur Volljährigkeit, in Ausnahmefällen noch etwas darüber hinaus. Dann muss zu einen MZEB (Medizinisches Zentrum für Erwachsene mit Behinderung) gewechselt werden. Diese sind aber erst im Aufbau, so gibt in manchen Bundesländern nur ein MZEB. Wenn mit der Volljährigkeit der Kinderarzt nicht mehr zuständig ist, fällt es meist schwer, geeignete Haus- und Fachärzte zu finden. Das Gleiche gilt für einen ambulanten Pflegedienst – beides muss früh angegangen werden.
To-do-Liste Ü18 – diese Punkte sind zu klären:
Vor der Volljährigkeit:
– Geld/Vermögen überprüfen, Behindertentestament aufsetzen lassen
– Betreuungsausweis beantragen (beim Betreuungsgericht formlos 6 Monate im Voraus)
– Medizinische, pflegerische Versorgung Kinderarzt/Hausarzt/MZEB
– Schulbesuch, Arbeitsplatz oder WfMmB/FUB
Ab Volljährigkeit:
– Grundsicherung beantragen
– Krankenkasse: Zuzahlungsbefreiung beantragen
– Fortsetzung Familienversicherung und Kindergeld
Tipp: Eine gute aktuelle Übersicht bietet die Broschüre „18 werden mit Behinderung“, die man kostenlos als PDF auf der Homepage www.bvkm.de herunterladen kann.
Ein Beitrag von Verena Niethammer
Fotoquelle: pxhere.com