Barrierefrei (um-) bauen und wohnen
Damit auf das gewohnte Umfeld nicht verzichtet werden muss
Ein Unfall mit dem Motorrad, Auto oder Fahrrad oder auch eine marode Halterung an der Wanderbrücke oder am Balkon – manchmal passiert es binnen Sekunden, dass sich das eigene Leben von jetzt auf gleich ändert und man überlegen muss, ob man im eigenen Zuhause wohnen bleiben kann.
Wer möglichst barrierefrei (um-)bauen und wohnen möchte, sollte sich auf jeden Fall vorab umfassend informieren. Denn was eigentlich selbstverständlich erscheint – wie etwa Lichtschalter in Augenhöhe – kann mit Handicap zu erheblichen Problemen führen. Fragen über Fragen prasseln wie ein stürmischer Regen regelrecht auf einen hernieder. Wir wollen versuchen, einige davon so gut es geht zu beantworten. Dies jedoch ohne abschließende Gewähr, denn dafür sind Expertinnen und Experten wie Architekten, Bauleiter, Ingenieure, Sachverständige und die einzelnen Gewerke zuständig. Zudem ist auch immer der individuelle Anspruch an die Baumaßnahme(n) entscheidend.
Welche Fördermöglichkeiten gibt es?
Die öffentliche Hand unterstützt auf verschiedenen Ebenen nicht nur die Schaffung von barrierefreiem Wohnraum, sondern auch die Anpassung von bereits bestehendem Wohnraum an die Anforderungen der Barrierefreiheit. Und so bieten der Bund, die Bundesländer und auch Kommunen entsprechende Anreize für Bauherren und Unterstützung für Betroffene durch vielfältige Förderprogramme. Ob etwa ein barrierefreier Badumbau oder der Bau eines barrierefreien Mehrparteienhauses – durch Kredite oder Zuschüsse fördert die öffentliche Hand unterschiedlichste Projekte. Wie die Fördermöglichkeiten im Einzelnen aussehen können, möchten wir Ihnen im Folgenden kurz darstellen.
Förderung durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW):
Die Förderprogramme der KfW-Bank – die staatliche Förderbank – zum barrierefreien und/oder altersgerechten Umbau sind die bekanntesten. Um die Folgen des demografischen Wandels im Hinblick auf barrierefreies (Um-)Bauen und Wohnen aufzufangen, hat die KfW-Bank den Auftrag, durch entsprechende Fördermöglichkeiten Unterstützung zu leisten. Über die KfW gibt es zum einen den sogenannten Zuschuss „Barrierereduzierung“. Das sind einmalig bis zu 6250 Euro für Maßnahmen, die Barrieren im Zuhause abbauen helfen sollen. Neben diesem Zuschuss gibt es auch Förderkredite mit niedrigen Zinsen. Über die Hausbank erfolgt die Beantragung des zinsgünstigen KfW-Darlehens, welches bis zu 50 000 Euro betragen kann. Der Zuschuss dagegen wird direkt bei der KfW-Bank beantragt. Wie überall muss die Antragstellung vor Maßnahmenbeginn erfolgen. Darüber hinaus müssen die in den Merkblättern der KfW aufgeführten technischen Anforderungen hinsichtlich der Umsetzung eingehalten werden.
Förderung durch Bundesländer und Kommunen:
Neben dem Bund können auch die Bundesländer und Kommunen aufgrund ihrer zahlreichen finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten für Bauherren entsprechende Anreize bieten. Wichtig hierbei ist jedoch immer der Blick auf die aktuelle Haushaltslage. So können Förderungen einiger Länder und Kommunen weiter ausgebaut werden oder aber auch infolge einer schlechten Haushaltslage wieder eingestellt werden. „Bauwillige sollten daher auf der Suche nach einer geeigneten Förderung immer auf die Aktualität des angestrebten Programms achten“ – siehe dazu: www.barrierefrei-immobilie.de.
Weiterhin zu beachten gilt, dass es sich bei den Darlehen und Zuschüssen der Länder und Kommunen um einkommensabhängige Förderungen handelt. Diese kommen nur bis zu einem bestimmten Verdienst in Frage. Ob und in welchem Umfang eine Förderung gewährt wird, ist eine Einzelfallentscheidung, da hier verschiedene individuelle Faktoren eine Rolle spielen.
Förderung durch die Pflegekasse:
Bei akutem Bedarf und einer bereits vorliegenden Pflegestufe können Zuschüsse für erforderliche Baumaßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes bei der Pflegekasse beantragt werden. Hierbei werden nur Maßnahmen gefördert, die der Wohnraumanpassung dienen. Derzeit ist die Maximalhöhe des Betrags auf 4000 Euro festgesetzt (ohne Gewähr). Wie die tatsächliche Höhe ausfällt, hängt zum einen vom Gesundheitszustand des/der Betroffenen ab und zum anderen vom Ermessen der Pflegekasse. In der Regel wird vorausgesetzt, dass erst durch den häuslichen Umbau eine häusliche Pflege ermöglicht bzw. diese erleichtert wird oder dass eine möglichst selbstständige Lebensführung des Pflegebedürftigen durch die Maßnahme wiederhergestellt wird. Mit einem Kostenvoranschlag der geplanten Maßnahme erfolgt direkt bei der Pflegekasse vor Beginn der Umbaumaßnahmen die Beantragung. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Förderung können im § 40 Abs. 1 Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) nachgelesen werden.
Welche baulichen Maßnahmen können finanziell unterstützt werden?
Darunter fallen zum Beispiel folgende:
- Versetzen von Schaltern, Steckdosen und Heizungsventilen in Greifhöhe,
- Türvergrößerungen sowie der Abbau von Türschwellen,
- Schaffung eines ebenerdigen Zugangs (stufenlos),
- Einbau von mit einem Rollstuhl unterfahrbaren Küchenmöbeln,
- Verlegung rutschhemmender Bodenbeläge,
- Einbau einer Badewanneneinstiegshilfe oder eines barrierefreien Duschplatzes,
- Einbau eines höhenverstellbaren Waschbeckens und WCs,
- Einbau eines Treppenlifts in der Wohnung und der
- Bau von Rampen im Eingangsbereich.
Wichtiger Hinweis: Schönheitsreparaturen, Brandschutzmaßnahmen oder auch energetische Sanierungen wie Fenstersanierung, Dach- oder Außenwanddämmung und Solarthermie zur Warmwasser- und/oder Heizungsunterstützung fallen nicht unter die Fördermöglichkeiten.
Barrierefrei (um-)bauen nach DIN-Norm:
Auch beim barrierefreien (Um-)Bauen gibt es Vorschriften, nach denen die Maßnahmen umgesetzt werden müssen. Die sogenannten DIN-Normen vom Deutschen Institut für Normung e. V., der bedeutendsten nationalen Normungsorganisation, stellen hilfreiche Planungsleitfäden für alle am Bau Beteiligten dar. Diese Normen können mit ihrem Eingang in Gesetze, Verordnungen oder Bauverträge auch rechtsverbindlich werden.
Wer hat Anspruch auf barrierefreie Wohnungen?
Menschen, die im Rollstuhl sitzen und einen Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 aufweisen, sowie Menschen mit Sehbehinderung haben Anspruch auf zusätzlichen Wohnraum von bis zu 15 Quadratmetern. Diese werden zu dem angemessenen Wohnraum für Menschen ohne Behinderung hinzugerechnet.
Örtliche Wohnungsbaugesellschaften können wertvolle Ansprechpartner auf der Suche nach barrierefreien Wohnungen sein. Meist verfügen sie über eine eigene Kartei mit passenden Mietobjekten. Oder sie können Kontakte zu Eigentümerinnen und Eigentümern oder Organisationen herstellen.
Claudia Egert
Fotos: SeventyFour, KB_3, Berni_shutterstock.com, pexels.com
Quellen: aktion-pro-Eigenheim.de, barrierefrei-immobilie.de, baufoerderer.de, kfw.de, sparkasse.de, dguv.de, pflegeportal.org