AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

  1. Vertragspartnerin ist der Momo Verlag, vertreten durch die Inhaberin Martina Lange, Straße der Träume 108, 24351 Damp, Telefon: 0162 4305856; E-Mail: redaktion@momo-magazin.de.

 

  1. Dies sind die allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Werben im Magazin „Momo – Mobilität · Motion & Barrierefrei“ , Mare Medien Communication und handicap.life und auf den Internetseite www.momo-magazin.de, www.mare-medien.de und www.handicap-life.com.

 

  1. ‚Anzeigenauftrag‘ im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen (oder eines anderen Werbemittels) eines Unternehmens oder einer Institution im Magazin „Momo – Mobilität · Motion & Barrierefrei“ , Mare Medien Communication, Magazin handicap.life und auf der Internetseite www.momo-magazin.de, www.mare-medien.de und www.handicap-life.com,  zum Zweck der Verbreitung.

 

  1. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Momo Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten den vertraglich vereinbarten Anzeigenpreis zu bezahlen. Die Zahlungspflicht entfällt, wenn die Nichterfüllung auf einem Grund im Risikobereich des Momo Verlags beruht.

 

Ein Staffelrabatt wird nur gewährt, wenn der Auftrag wie vereinbart erfüllt wird. Bei Nichterfüllung der bestätigten Buchung oder Storno der Anzeige muss der gewährte Rabatt / Nachlass in voller Höhe rückwirkend zurückgezahlt werden.

 

  1. Der Momo Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form abzulehnen, wenn gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstoßen wird oder deren Veröffentlichung unzumutbar ist. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.

 

  1. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier, zur Veröffentlichung geeigneter Dateien ist der Auftraggeber verantwortlich. Formate und Inhalt findet der Auftraggeber in der ihm zur Verfügung gestellten Mediadatenmappe des Magazins. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Dateien fordert die Redaktion von dem Magazin Momo unverzüglich Ersatz an.

 

  1. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlicher, unrichtiger oder bei unvollständiger Veröffentlichung der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige in der nächsten erscheinenden Ausgabe des Magazins, nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Momo Verlag eine ihm hierfür gesetzte angemessene Nachfrist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Minderung oder Rücktritt.

 

Der Momo Verlag haftet für Schäden, die durch ihn, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Die gesetzliche Haftung für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz und bei Fehlen einer Beschaffenheit, für die der Momo Verlag eine Garantie übernommen hat und die Haftung für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten bleiben unberührt. Wesentliche Vertragspflichten sind abstrakt solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung ein Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung für einfach fahrlässig verursachte Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten ist auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens beschränkt.

 

Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Momo Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den vorhersehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt. Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von vier Wochen nach Erhalt des Belegexemplars geltend gemacht werden.

 

  1. Banner oder ähnliche Werbemittel werden in einer für die Gestaltung der Internetseite angemessenen Größe geschaltet, es sei denn, es wird etwas anderes vereinbart. Dafür gelten die Mediadaten des Magazin „Momo – Mobilität ·Motion & Barrierefrei“.

 

  1. Die Rechnungsstellung erfolgt spätestens 7 Tage nach Auftragsbestätigung.

 

  1. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Momo Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen.

 

  1. Die Redaktion von „Momo – Mobilität · Motion & Barrierefrei“ fordert die Druckfreigabe der Beiträge von seinen Kunden vor Drucklegung ein und liefert nach Druck ein Belegexemplar. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, kann die Online-Ausgabe von „Momo – Mobilität · Motion & Barrierefrei“ als Beleg genutzt werden.

 

  1. Ein Ausschluss von Mitbewerbern kann nur nach Absprache gewährt werden.

 

  1. Es gilt für den Auftraggeber nur dann ein vertragliches Rücktrittsrecht, wenn dies vorher ausdrücklich mit dem Momo Verlag vereinbart wurde.

 

  1. Kosten für die Anfertigung der für die Anzeige notwendigen Dateien sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.

 

  1. Dateien werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages.

 

  1. Erfüllungsort ist der Sitz des Momo Verlags. Soweit Ansprüche des Momo Verlags nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nichtkaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Momo Verlags vereinbart.

 

Stand: Mai 2022